Sitzung: 27.09.2021 GRP/084/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Anwesend: 10
Mit Mail vom 24.05.2021 fragte der SV Poxdorf in der Gemeinde an, ob die drei Eichen entlang des Ballfangzaunes gestutzt und geschnitten werden dürfen. Die Bilder zeigen, dass die ca. 10m hohen Eichen im Bereich des Zaunes sehr schlank geblieben sind aber mittlerweile auch Kronen ansetzten. Ein Entzweigen im Stammbereich würde einen ersten Erfolg bringen und den Ballfangzaun, der erneuert werden soll, weniger beeinträchtigen. Die Pflegemaßnahmen würde der SV Poxdorf übernehmen. Hiergegen hat die Gemeinde keine Einwände erhoben.
Ergänzend zu dieser Anfrage wurde am 17.08.2021 der Antrag auf Fällung dieser drei Eichen gestellt. Die Beeinträchtigung für einen neuen Ballfangzaun durch die immer wieder austreibenden Äste und die bei Sturm schwingende Krone würden eine Neuanschaffung eher unwirtschaftlich machen. Die Fällung würde auch durch den SV Poxdorf vorgenommen werden und man könnte andenken, die Eichenstämme an einen Holzverarbeiter zu veräußern, da aufgrund der Stammdicke und der Länge hier bestimmt ein besserer Preis erzielt werden kann, als nur für Brennholz.
Bei einer Begutachtung vor Ort konnte festgestellt werden, dass die vorgebrachten Argumente für die Beeinträchtigung zutreffen. Der Baum ist aber gesund, hat Mehltau angesetzt, welcher den Baum jedoch nicht beeinträchtigt. Ein aktueller Befall mit dem Eichenprozessionsspinner konnte bei kurzer Sichtkontrolle ebenfalls nicht festgestellt werden.
In der Gemeinde Poxdorf gibt es keine Baumschutzverordnung. Eine Fällung zwischen Oktober und Februar wäre zulässig. Nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde würde eine Fällung mit dem Zeitalter des Klimawandels nur schlecht vertretbar sein, wenn es keine anderen Alternativen gibt, so könnte der Ballfallzaun auch als Netz aufgebaut werden und wäre somit flexibler und würde das Wachstum etwas besser verkraften. Zudem sind gerade Eichen die schützenswerteste Baumart aus Artenschutzsicht. Hier ein kurzer Auszug des Bayerischen Landesamtes für Umwelt:
Ein Baum produziert pro Stunde 1.200 Liter
lebensnotwendigen Sauerstoff und deckt damit den Bedarf von etwa sechs
Menschen. Er verbraucht in derselben Zeit ca. 2,4 Kilogramm Kohlendioxid und
filtert etwa 7.000 Kilogramm Staub. Um die Leistung eines Altbaumes zu
ersetzen, müssten je nach Baumart ca. 200 Jungbäume gepflanzt werden. Deshalb
sind größere Bäume besonders wichtig für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes –
insbesondere für das Stadtklima und die Reinigung der Luft. Zudem prägen und
verschönern Bäume das Ortsbild und bieten heimischen Vögeln und Insekten
Nistmöglichkeiten und Nahrung. Zur Sicherung des Gemeinwohls gehört daher der
Baumschutz zu den gemeindlichen Aufgaben. Insbesondere sind dabei die
Grundstückseigner dafür zu gewinnen, sich ihrer Verantwortung für das
Gemeinwohl bewusst zu werden. Um einen sorgsamen Umgang mit
naturschutzrechtlich bedeutsamen innerörtlichen Bäumen und Sträuchern
sicherzustellen, empfiehlt sich - neben der Regulierung zum Beispiel durch eine
Baumschutzverordnung - insbesondere die Einwohner über deren Bedeutung
regelmäßig aufzuklären.
Letztendlich entscheidet der Grundstückseigentümer, also die Gemeinde Poxdorf, über den Erhalt oder die Fällung dieser Bäume.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf stimmt dem Antrag des SV Poxdorf auf Fällung der drei Eichen am nördlichen Ballfangzaun des A-Platzes zu. Die Maßnahme wird durch den SV Poxdorf durchgeführt und es entstehen keine Kosten für die Gemeinde Poxdorf. Vorher soll in Erfahrung gebracht werden, in welchen Maßen die Bäume zu stückeln sind, um eine Veräußerung zu tätigen.