Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mühlbachwiesen“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist der Neubau einer Lagerhalle, nördlich der bestehenden Halle.

Für das Vorhaben ist eine Befreiung hinsichtlich der Notwendigkeit eines Lärmschutzgutachtens notwendig.

Im Bebauungsplan ist hierzu folgendes geregelt:

Für jedes Bauvorhaben hat der Bauherr durch ein Schallschutzgutachten einer anerkannten Fachfirma den Nachweis nach den Vorschriften der TA Lärm zu erbringen, dass die zulässigen anteiligen Immissionswerte in der Nachbarschaft eingehalten werden. Für Immissionsrechtlich eindeutig unproblematische Bauvorhaben kann die Gemeinde eine Befreiung von der Notwendigkeit eines Schallschutzgutachtens erteilen.

Für die bisherige Halle wurde von der Gemeinde Effeltrich bereits eine Befreiung des Schallschutzgutachtens erteilt. Der Neubau ist weiter, als das bisherige Gebäude von der Wohnbebauung entfernt, weswegen eine Befreiung von der Notwendigkeit eines Schallschutzgutachtens erteilt werden kann.

Die notwendigen Stellplätze sind vorgewiesen und liegen im Norden des Grundstückes.

Die Verwaltung weist auf die Regelung B Textliche Festsetzungen; Nr. 6:

Sollte sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen erhöhen, ist die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur vom damaligen Antragssteller des Bebauungsplanes durch ein sach- und fachkundiges Ingenieurbüro anhand der Vorschriften (RAS-K) zu prüfen und gegebenenfalls sach- und fachgerecht zu Lasten des damaligen Antragsstellers des Bebauungsplanes auszuführen.

Durch den Neubau einer Lagerhalle erhöht sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich des Lärmschutzgutachtens zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1404/3 Gkg. Effeltrich (Poxdorfer Weg 3); BVZ 28-21-EF.