Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt die Abweichungsanträge zur Kenntnis.

Bei den notwendigen Abweichungen handelt es sich um Brandschutz- und Gestaltungsvorschriften.

Die Gaubenlänge beträgt mehr als 50 % der Firstlänge, hier wird eine Abweichung auf 76 % beantragt.

Der Abstand der Schleppgaube von 1,25m von der Innenwand der Brandmauer soll auf 1,00m reduziert werden. Die nördliche Gaube ist bereits nur 1,00m von der Innenwand entfernt.

Der Gemeinderat hat dem Bauantrag an seiner Sitzung vom 12.07.2021 zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Abweichungen zu erteilen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Abweichungen hinsichtlich der Brandschutzvorschriften (Abstand der Gaube zur Brandmauer) und der Gestaltungsvorschriften (Maximale Gaubenlänge) zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erweiterung eines Wohnhauses mit einer neuen Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1422/24 Gkg. Effeltrich (Dr.-Rühl-Straße 28); BVZ 15-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.