Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist die Errichtung eines Tiny House.

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig (Es hat jeweils bei 3 Nachbarn nur einer der zwei Eigentümer unterschrieben).

 

In der näheren Umgebung gibt es kein vergleichbares Wohngebäude. Aufgrund der geringen Größe ist es gestalterisch eher mit einer Garage vergleichbar.

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Tiny House auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/7 Gkg. Effeltrich (Kirchenhölzer 12); BVZ 29-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.