Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Geplant sind der Umbau und die Dachänderung (Loggia) mit Aufbau einer Gaube am Nebengebäude. Bezüglich der Abstandsflächen ist eine Abweichung notwendig, hierfür ist das Landratsamt Forchheim zuständig.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau und Dachänderung (Loggia) mit Aufbau einer Gaube am Nebengebäude; auf dem Grundstück Fl.Nr. 7/5 Gkg. Gaiganz (Gaiganzer Hauptstraße 2); BVZ 31-21-EF entsprechend der am 22.09.2021 eingereichten Planungsunterlagen.