Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Es gibt bereits eine Voranfrage zu dem Bauvorhaben. Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage an seiner Sitzung vom 22.03.2021 zugestimmt.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die bestehende Gewerbeeinheit im Erdgeschoss soll in Wohnraum abgeändert werden.

Im Vorbescheid sollten zwei Stellplätze durch ein Carport überdacht werden, dies ist in den jetzigen Plänen nicht mehr der Fall.

 

Durch die Änderung der Stellplatzsatzung in Poxdorf sind insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. Für das Bauvorhaben sind jedoch lediglich 5 Stellplätze nachgewiesen.

Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 62/1 Gkg. Poxdorf (Hauptstraße 7); BVZ 19-21-PO gemäß den eingereichten Planungsunterlagen, unter der Voraussetzung, dass noch ein weiterer Stellplatz geschaffen wird.