Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Bereits im April 2017 wurde der damalige Gemeinderat von Hr. Dr. Gerd Wessels über die erste urkundliche Erwähnung von Effeltrich im Jahr 1174 per Mail informiert. Bislang wurden zwei Versammlungen zum Thema „850-Jahrfeier Effeltrich“ abgehalten. Hierzu sind in der Verwaltung keine Protokolle oder Aufzeichnungen abgelegt. Die Verwaltung hat an diesen Versammlungen nicht teilgenommen.

 

Die weitere Vorgehensweise sollte jetzt jedoch bald festgelegt werden, da es sich zur Vorbereitung je nach Vorhaben (eine große Feier oder Verteilung über´s ganze Jahr oder beides) um 2 bis 2,5 Jahre handelt. Es sollte als erstes festgelegt werden, wer federführend für dieses Jubiläum die Organisation und Planung übernehmen soll und welche Rechte eingeräumt werden.

 

Folgende Möglichkeiten stehen hier zur Wahl:

 

-       Der Gemeinderat Effeltrich beschließt alle Einzelheiten in den Sitzungen oder Sondersitzungen und plant das Fest.

Dies bedeutet einen hohen Aufwand in den Sitzungen und in der Verwaltung. Die Sitzungen, die sowieso schon sehr lange dauern, würden somit noch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Ausarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse liegt bei der Verwaltung, was ohne zusätzliches Personal nicht zu schaffen ist.

-       Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, einen Festausschuss zu bilden, der nur aus Gemeinderatsmitgliedern besteht und beschlussfähig ist.

Dieser Festausschuss kann außerhalb der Gemeinderatssitzungen tagen, die Ladungen hierzu sind gleichzusetzen mit den Ladungen für Gemeinderatssitzungen. Die Ausarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse liegt bei der Verwaltung, was ohne zusätzliches Personal nicht zu schaffen ist.

-       Der Gemeinderat Effeltrich beschließt die Gründung eines Festausschusses der aus Mitgliedern des Gemeinderates, Effeltricher Bürgern und Vereinsvorständen besteht. Dieser kann vorberatend sein oder mit festgelegtem Budget auch beschließend.

Der Festausschuss legt die Planung und Organisation des Jubiläums fest und holt sich über Beschlüsse zu Kostenpunkten die einzelnen Genehmigungen durch den Gemeinderat ein. Die Ladungen und Protokolle könnten wie bereits beim Poxdorfer Jubiläum über die Verwaltung laufen. Die Organisation und Umsetzung der Planung allerdings würde der Festausschuss tragen.

-       Der Gemeinderat Effeltrich beschließt die Gründung eines selbstständigen Vereines und stellt, wie den anderen Effeltricher Vereinen auch, einen Zuschuss über Haushaltsmittel zur Verfügung.

Es würde ein eigener Verein speziell für diesen Zweck gegründet werden. Allerdings sind hier alle Auflagen für einen Verein zu erfüllen, die zeitaufwändig sind (Satzung usw.). Der gegründete Verein kann selbstständig das Fest planen, organisieren und durchführen und finanziert dies über Spenden, Zuschüsse und sonstige Einnahmen.

 

Die umliegenden Gemeinden haben ähnliche Feste auf unterschiedlichste Weisen und durch unterschiedliche Organisationen veranstaltet. Poxdorf z.B. hat über einen Festausschuss ein Hauptfest organisiert und bei mehrere kleine Vereinsveranstaltungen über das Jahr verteilt auf das Jubiläum hingewiesen. Die Gemeinde Pinzberg feierte 3 Tage lang ein großes Fest und organisierten alles über einen Verein.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt die Gründung eines Festausschusses der aus Mitgliedern des Gemeinderates, Effeltricher Bürgern und Vereinsvorständen besteht. Dieser kann vorberatend sein oder mit festgelegtem Budget auch beschließend.

Der Festausschuss legt die Planung und Organisation des Jubiläums fest und holt sich über Beschlüsse zu Kostenpunkten die einzelnen Genehmigungen durch den Gemeinderat ein. Die Ladungen und Protokolle könnten wie bereits beim Poxdorfer Jubiläum über die Verwaltung laufen. Die Organisation und Umsetzung der Planung allerdings würde der Festausschuss tragen.

Der Vorsitzende wird beauftragt hier genügend begeisterte Bürger zu finden, die hier diesem Festausschuss angehören möchten.

Eine „Kickoff-Veranstaltung“ soll ca. im Januar 2022 stattfinden.

Danach soll durch die Ausschussmitglieder entschieden werden, ob ein eigenständiger Verein zur Organisation des Festes gegründet wird.