Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Tekturantrag zur Kenntnis.

 

Der Antrag wurde um eine Brandschutzmauer erweitert, ansonsten stimmt der Antrag mit der vorherigen Version überein.

 

Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen für den ursprünglichen Bauantrag einstimmig erteilt.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Die geplante Terrassenüberdachung befindet sich außerhalb des Baufensters. Weiterhin stimmt die Dachneigung der Terrassenüberdachung nicht mit dem Bebauungsplan überein. Befreiungen hinsichtlich des Baufensters und der Dachneigung wurden bereits mehrfach im Bebauungsplangebiet erteilt. Des Weiteren liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/4 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 13); BVZ 23-20-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.