Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern, Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.

Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

Nach dem Bebauungsplan wäre nur ein Maschendrahtzaun an der seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. Es ist demnach eine Befreiung von der Zaunart von Maschendrahtzaun auf Doppelstabmattenzaun bzw. auf Holz-Sichtschutzelemente erforderlich.

Weiterhin ist eine Höhe von 1,80 m geplant. Es ist hier eine Befreiung von 1,50m auf 1,80m erforderlich.

Das geplante Gartenhaus befindet sich außerhalb der nördlichen Baugrenze. Diese Fläche ist für die Bepflanzung mit einer 2-reihigen Hecke geplant. Auch nach der Überschreitung der Baugrenze durch das Gartenhaus ist die Anlage einer solchen 2-reihigen Hecke noch umsetzbar.

 

Die beantragten Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

 

Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Nachbarn, welche durch die Befreiung in Ihren Rechten berührt werden könnten, haben Ihr Einverständnis erteilt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiung der Baugrenze, der Zaunart und der Zaunhöhe des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung eines Zaunes und eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/6 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 11); BVZ 20-21-PO wird zugestimmt.