Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Tektur bezieht sich lediglich auf den Eingang der Einliegerwohnung im Erdgeschoss, diese wurde ca. 40cm vor versetzt.

Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen zu erteilen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Tektur – Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/42 Gkg. Effeltrich (Albrecht-Dürer-Straße 16); BVZ 7-19-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.