Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mühlbachwiesen“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht wiederspricht und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses mit Erd- und Dachgeschoss.

 

Für das Vorhaben sind folgende Befreiungen notwendig:

-       Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,42

-       Kniestockhöhe von 0,5 m auf 0,99 m

-       Dachüberstand an Ortgang / Traufe von max. 15 / 30 cm auf 30 / 70 cm

-       Dachziegel Rottöne auf anthrazitfarbene Dachziegel

-       Dachform der Garagen von Dachneigung Hauptgebäude (Satteldach) auf Flachdach

 

Bis auf die Dachüberstände an Ortgang / Traufe wurden oben genannte Befreiungen bereits im Bebauungsplangebiet erteilt.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiungen hinsichtlich der Geschossflächenzahl, der Kniestockhöhe, der Dachüberstände, der Dachfarbe sowie der Dachform der Garage zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1414/18 Gkg. Effeltrich (Mühlbachwiesen 27); BVZ 26-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.