Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Effeltrich Südost“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

 

Geplant ist die Errichtung von zwei Fertiggaragen, jeweils 6,00 x 2,95 x 2,50 (Länge x Breite x Höhe). Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche beträgt mehr als 3,00m. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig, da die die Fertiggaragen außerhalb des Baufensters errichtet werden solen.

 

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Effeltrich zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung des Bebauungsplanes „Effeltrich Südost“. Der Errichtung von zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1025/8 Gkg. Effeltrich (Föhrenstraße 13); BVZ 37-21-EF wird zugestimmt.