Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Um das Vorhaben umzusetzen sind folgende Befreiungen notwendig:

Baufenster, das Baufenster überschreitet die südliche und die östliche Baugrenze

Dachneigung, die geplante Dachneigung beträgt 48 Grad. Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 0 bis 25 Grad vorgeschrieben.

Anzahl der Vollgeschosse, das Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, hierdurch ist die Anzahl der Vollgeschosse auf 2 zu befreien.

 

Die oben genannten Festsetzungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

 

Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die beantragten Befreiungen hinsichtlich Dachneigung, Anzahl der Vollgeschosse und Baufenster zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 874/8 (Waldstraße 28); BVZ 24-21-PO entsprechend der am 06.12.2021 eingereichten Planungsunterlagen.