Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist der Anbau eines Wintergarten sowie die Anbringung einer Terrassenüberdachung.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer gemeindlichen Bauvoranfrage; Errichtung eines Wintergarten mit Terrassen-Überdachung auf dem Grundstück Fl.nr. 1244/10 Gkg. Effeltrich (Kirchenhölzer 4); BVZ 38-21-EF entsprechend der am 15.12.2021 eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht.