Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Gemeinde Langensendelbach bittet gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Gemeinde Effeltrich um Stellungnahme zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Solarpark Langensendelbach“.

 

Die betroffene Fläche befindet sich im Außenbereich etwa in der Mitte zwischen Langensendelbach – Hagenau – Igelsdorf.

 

Weitere Planungen der Gemeinde Effeltrich werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Langensendelbach“ sowie über die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

Die Gemeinde Effeltrich teilt der Gemeinde Langensendelbach mit, dass sie auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet.