Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die geplante Grund- und Geschossflächenzahl überschreitet das „größte“ in der näheren Umgebung vorhandene Gebäude leicht.

In der Geschossflächenzahl ist dies mit ca. 13 m² und in der Grundflächenzahl I ca. 17 m².

Die Höhe des Gebäudes fügt sich in die Umgebung ein.

Als Dachform ist ein Flachdach geplant.

Die Anzahl der Stellplätze ist ausreichend.

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig, bis auf 1 Nachbarn haben alle unterschrieben.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Doppelhauses (Ein- & Zweifamilienhaus) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1379/24 Gkg. Effeltrich (Schubertstraße 8a); BVZ 39-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.