Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Folgende Befreiungen sind nötig:

-       Baugrenze

-       Geschossigkeit

Eine Befreiung von 2 Vollgeschossen auf 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss

-       -Geschossflächenzahl

Befreiung der Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,79

 

Für das Bauvorhaben lag dem Gemeinderat bereits am 26.07.2021 eine Bauvoranfrage vor. Diese wurde einstimmig genehmigt. Der Bauantrag ist unverändert zur Bauvoranfrage, es wurden lediglich weitere Berechnungen angefügt.

 

Die Bauvoranfrage wurde vom Landratsamt Forchheim genehmigt.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Die Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl und der Anzahl der Vollgeschosse zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 828/4 Gkg. Poxdorf (Sandstraße 12); BVZ 25-21-PO entsprechend den eingereichten Planungsunterlagen.