Sitzung: 31.01.2022 GRP/089/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Herr Wagner hat im Jahr 2010 ein Bauleitplanverfahren für eine
Photovoltaik-Freiflächenanlage angestrebt, dieses Projekt wurde 2019 durch die
Bürgerenergiewerke Schnaittachtal und Umgebung e. G (BEW) übernommen. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB wurden für die erforderliche Flächennutzungsplanänderung und das
entsprechende Bebauungsplanverfahren durchgeführt, aber nicht ausgewertet.
Beide Verfahren ruhen seitdem.
Aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit, der seitdem erfolgten
Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen sowie dem Wechsel des Auftragnehmers
soll die Bauleitplanung dazu völlig neu gestartet werden.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Forchheim ist vor dem Neubeginn das
bisherige Bauleitplanverfahren einzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das mit Beschluss vom 29.03.2010 begonnene
Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet
Solarpark Poxdorf“ einzustellen.