Sitzung: 31.01.2022 GRP/089/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Solarpark Poxdorf West - Nussweiher“ mit integriertem
Grünordnungsplan.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flur-Nr. 1177, Gemarkung Poxdorf,
mit 7,4003 ha und ist wie folgt
begrenzt:
Im Nordosten: durch die Flur-Nr. 1178, Gemarkung
Poxdorf
Im Südosten: durch die Flur-Nrn. 1174, 1175, 1176
und 1180, Gemarkung Poxdorf
Im Südwesten: durch die Flur-Nr. 2923/2, Gemarkung
Baiersdorf
Im Nordwesten: durch die Teilflächen
Fl. Nr. 11 77 der Gemarkung Poxdorf
Es ist vorgesehen, das Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11
BauNVO mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" auszuweisen.
Da die entsprechenden Flächen derzeit als Flächen für die Landwirtschaft
ausgewiesen sind, ist der Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 8 Abs. 3
BauGB im Parallelverfahren zu ändern.
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