Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Poxdorf West - Nussweiher“ mit integriertem Grünordnungsplan.

 

Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flur-Nr. 1177, Gemarkung Poxdorf, mit 7,4003 ha und ist wie folgt begrenzt:

 

Im Nordosten:          durch die Flur-Nr. 1178, Gemarkung Poxdorf

Im Südosten:            durch die Flur-Nrn. 1174, 1175, 1176 und 1180, Gemarkung Poxdorf

Im Südwesten:         durch die Flur-Nr. 2923/2, Gemarkung Baiersdorf

Im Nordwesten:        durch die Teilflächen Fl. Nr. 11 77 der Gemarkung Poxdorf

 

Es ist vorgesehen, das Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" auszuweisen.

 

Da die entsprechenden Flächen derzeit als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind, ist der Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.

 

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