Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt gleichzeitig über die Entlastung. Die Jahresrechnung 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 27.05.2021, 28.05.2021 und 09.07.2021 geprüft.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.