Sitzung: 14.02.2022 GRE/107/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Mit
Schreiben vom 12.10.2020 stellt die CSU/ÜWG Fraktion Effeltrich/Gaiganz einen
Antrag zur Sanierung des bestehenden Kernradwegenetzes Richtung Pinzberg /
Gaiganz.
Die
Strecke soll zeitnah befestigt und saniert werden. Es soll der Umfang und die
Kosten ermittelt werden. Zudem soll eine mögliche Förderung des Ausbaus über
das Amt für Ländliche Entwicklung geprüft werden.
Bei
dem angesprochenen Weg handelt es sich um einen Anliegerweg. Die Wegebaulast
tragen die Anlieger.
Wenn
die Gemeinde auf Anliegerwegen etwas sanieren oder ausbessern möchte, ist die
Ein-verständnis aller Anlieger notwendig, sobald ein Anlieger widerspricht,
kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Dem
Gemeinderat liegt ein Auszug der Eigentümer im Ratsinformationssystem vor.
Aufgrund der vorhandenen Eigentümer ist davon auszugehen, dass ein
Ausbau des Anliegerweges nicht möglich ist, insbesondere da sich manche
Anlieger bereits über Fahrradfahrer auf dieser Strecke beschwert haben.
Möchte man den bestehenden Weg auf Effeltricher Flur lediglich
reparieren bzw. instandhalten, kann die Gemeinde über eine Satzung die
Straßenbaulast übernehmen. Dies kann auch gegen den Willen der Eigentümer des
Weges geschehen.
Hier ergeben sich möglicherweise jedoch nicht abschätzbare Kosten. Der
Weg ist nicht vermessen. Sollte die Gemeinde die Straßenbaulast übernehmen und
sich herausstellen, dass der Weg nicht auf dem richtigen Flurstück verläuft,
muss die Gemeinde auf eigene Kosten den Weg auf dem Privatgrundstück
zurückbauen und auf dem richtigen Grundstück neu errichten.
Wenn man annimmt, dass die gedachten, also nicht vermessene Grenzen
richtig sind, verläuft der Weg nach Luftbild fast über die komplette Wegstrecke
auf Privatgrund. Dies könnte also im schlimmsten Fall den Rück- und Neubau der
kompletten Wegestrecke (1,1km) bedeuten.
Bezüglich
der Zustände der Wege:
In anderen Gemeinden gab es eine Flurbereinigung. In diesem Zuge wurden
alle Feld- und Waldwege ausgebaut und gingen anschließend in das Eigentum der
Gemeinde über. Auch die Wegebaulast ging zu diesem Zeitpunkt auf die Gemeinde
über.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12.07.2021 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen sich über mögliche Fördermittel und deren Voraussetzungen zu informieren. Hiernach soll erneut im Gemeinderat diskutiert werden.
Das Amt für Ländliche Entwicklung
äußerte sich hierzu wie folgt:
1.
Wirtschaftswege zur
Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen können im Rahmen von
Flurneuordnungsverfahren geplant, ausgebaut und finanziell gefördert werden.
Die benötigten Wege- und Ausgleichsflächen werden über das Verfahren
bereitgestellt, vermessen und in öffentliches Eigentum gebracht. Zur
Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens muss die Bereitschaft der
Grundeigentümer vorhanden sein. Die beiden genannten Wege liegen nicht einem
laufenden Verfahren der ländlichen Entwicklung. Die Einleitung eines Verfahrens
ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.
2.
Unter bestimmten
Voraussetzungen können Infrastrukturmaßnahmen auch ohne Verfahren nach dem
Flurbereinigungsgesetz unter der Trägerschaft der Gemeinde gefördert werden,
sofern ein Gesamtkonzept vorliegt. Ein solches Gesamtkonzept wäre z.B. ein
Kernwegekonzept im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung. Dies
trifft hier nicht zu. Außerdem ist die Förderung derartiger Infrastrukturmaßen
aufgrund der begrenzten Mittelzuweisung derzeit nicht möglich.
3.
Der Bau von
Wirtschaftswegen wird künftig voraussichtlich auch über ein europäisches
Förderprogramm ELER unterstützt. Die Rahmenbedingungen hierzu sind allerdings
noch nicht bekannt. Sobald genauere Angaben möglich sind, werden die Gemeinden
entsprechend informiert. Die erforderliche Vermessung und Bodenordnung muss in
solchen Fällen über die Gemeinde veranlasst werden.
Für die von Ihnen angesprochenen Vorhaben sehe ich im
Moment leider keine Fördermöglichkeiten über das Amt für Ländliche Entwicklung
Oberfranken. Für den Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen oder Radwegen
entlang von Staatsstraßen gibt es Förderprogramme bei der Regierung von
Oberfranken, wo Sie sich gerne diesbezüglich weiter erkundigen können.
Regierung von Oberfranken:
Auf Nachfrage bei der Regierung von Oberfranken gibt es für
Gemeindeverbindungsstraßen Förderprogramme. Um zu überprüfen, ob die Gemeinde
Effeltrich förderfähig wäre, benötigen wir eine Bescheinigung des Landratsamtes
Forchheim über eine „angespannte Finanzlage“ in der Gemeinde. Weiterhin wird
eine Verkehrszählung benötigt und eine aktuelle Bestandsaufnahme des Weges.
Die Förderung beläuft sich auf 30 – 80 % der förderfähigen Kosten. Ein
genauer Fördersatz wird erst im Laufe des Förderverfahrens festgestellt.
Nicht förderfähig sind die Planungskosten und die Kosten für die Bauüberwachung.
Der Grunderwerb wäre förderfähig, allerdings nur bis zu einer Höhe des
Bodenrichtwertes. Die Kosten für die Vermessung zählen zu den
Grunderwerbskosten und sind demnach förderfähig.
Da es sich bei dem Weg um ein nicht vermessenes Grundstück handelt, wäre
der Weg zuerst zu vermessen, da sonst der benötigte Grunderwerb nicht
festgestellt werden kann.
Der Weg ist nach den anerkannten Regeln der Technik auszubauen, das
bedeutet eine Mindestbreite von 5m und ein Graben / eine Mulde zur
Entwässerung. Da hierdurch eine Mehrung von versiegelten Flächen entsteht, wäre
auch möglich, dass Ausgleichsmaßnahmen durch die Naturschutzbehörden gefordert
werden.
Wenn man von den aktuell nicht vermessenen Grenzen ausgeht, ist der Weg
zwischen 2 und 6m breit. Bei einer Ausbaulänge von ca. 1,3 – 1,4 km wären
demnach bei einer zurzeit durchschnittlichen Breite von 4m ein Grunderwerb von
ca. 2.600 m² bis 2.800 m² notwendig.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister im ersten Schritt mit den Anliegern, ein Treffen organisiert. Hierbei sollen die derzeitigen Verhältnisse bezüglich der Beschaffenheit des Weges besprochen werden und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, um den Zustand des Weges zu verbessern.