Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Mit Schreiben vom 12.10.2020 stellt die CSU/ÜWG Fraktion Effeltrich/Gaiganz einen Antrag zur Sanierung des bestehenden Kernradwegenetzes Richtung Pinzberg / Gaiganz.

 

Die Strecke soll zeitnah befestigt und saniert werden. Es soll der Umfang und die Kosten ermittelt werden. Zudem soll eine mögliche Förderung des Ausbaus über das Amt für Ländliche Entwicklung geprüft werden.

 

Bei dem angesprochenen Weg handelt es sich um einen Anliegerweg. Die Wegebaulast tragen die Anlieger.

 

Wenn die Gemeinde auf Anliegerwegen etwas sanieren oder ausbessern möchte, ist die Ein-verständnis aller Anlieger notwendig, sobald ein Anlieger widerspricht, kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden.

 

Dem Gemeinderat liegt ein Auszug der Eigentümer im Ratsinformationssystem vor.

Aufgrund der vorhandenen Eigentümer ist davon auszugehen, dass ein Ausbau des Anliegerweges nicht möglich ist, insbesondere da sich manche Anlieger bereits über Fahrradfahrer auf dieser Strecke beschwert haben.

 

Möchte man den bestehenden Weg auf Effeltricher Flur lediglich reparieren bzw. instandhalten, kann die Gemeinde über eine Satzung die Straßenbaulast übernehmen. Dies kann auch gegen den Willen der Eigentümer des Weges geschehen.

 

Hier ergeben sich möglicherweise jedoch nicht abschätzbare Kosten. Der Weg ist nicht vermessen. Sollte die Gemeinde die Straßenbaulast übernehmen und sich herausstellen, dass der Weg nicht auf dem richtigen Flurstück verläuft, muss die Gemeinde auf eigene Kosten den Weg auf dem Privatgrundstück zurückbauen und auf dem richtigen Grundstück neu errichten.

 

Wenn man annimmt, dass die gedachten, also nicht vermessene Grenzen richtig sind, verläuft der Weg nach Luftbild fast über die komplette Wegstrecke auf Privatgrund. Dies könnte also im schlimmsten Fall den Rück- und Neubau der kompletten Wegestrecke (1,1km) bedeuten.

 

Bezüglich der Zustände der Wege:

In anderen Gemeinden gab es eine Flurbereinigung. In diesem Zuge wurden alle Feld- und Waldwege ausgebaut und gingen anschließend in das Eigentum der Gemeinde über. Auch die Wegebaulast ging zu diesem Zeitpunkt auf die Gemeinde über.

 

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12.07.2021 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen sich über mögliche Fördermittel und deren Voraussetzungen zu informieren. Hiernach soll erneut im Gemeinderat diskutiert werden.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung äußerte sich hierzu wie folgt:

 

1.    Wirtschaftswege zur Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen können im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren geplant, ausgebaut und finanziell gefördert werden. Die benötigten Wege- und Ausgleichsflächen werden über das Verfahren bereitgestellt, vermessen und in öffentliches Eigentum gebracht. Zur Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens muss die Bereitschaft der Grundeigentümer vorhanden sein. Die beiden genannten Wege liegen nicht einem laufenden Verfahren der ländlichen Entwicklung. Die Einleitung eines Verfahrens ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.

2.    Unter bestimmten Voraussetzungen können Infrastrukturmaßnahmen auch ohne Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz unter der Trägerschaft der Gemeinde gefördert werden, sofern ein Gesamtkonzept vorliegt. Ein solches Gesamtkonzept wäre z.B. ein Kernwegekonzept im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung. Dies trifft hier nicht zu. Außerdem ist die Förderung derartiger Infrastrukturmaßen aufgrund der begrenzten Mittelzuweisung derzeit nicht möglich.

3.    Der Bau von Wirtschaftswegen wird künftig voraussichtlich auch über ein europäisches Förderprogramm ELER unterstützt. Die Rahmenbedingungen hierzu sind allerdings noch nicht bekannt. Sobald genauere Angaben möglich sind, werden die Gemeinden entsprechend informiert. Die erforderliche Vermessung und Bodenordnung muss in solchen Fällen über die Gemeinde veranlasst werden.

 

Für die von Ihnen angesprochenen Vorhaben sehe ich im Moment leider keine Fördermöglichkeiten über das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken. Für den Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen oder Radwegen entlang von Staatsstraßen gibt es Förderprogramme bei der Regierung von Oberfranken, wo Sie sich gerne diesbezüglich weiter erkundigen können.

 

Regierung von Oberfranken:

Auf Nachfrage bei der Regierung von Oberfranken gibt es für Gemeindeverbindungsstraßen Förderprogramme. Um zu überprüfen, ob die Gemeinde Effeltrich förderfähig wäre, benötigen wir eine Bescheinigung des Landratsamtes Forchheim über eine „angespannte Finanzlage“ in der Gemeinde. Weiterhin wird eine Verkehrszählung benötigt und eine aktuelle Bestandsaufnahme des Weges.

 

Die Förderung beläuft sich auf 30 – 80 % der förderfähigen Kosten. Ein genauer Fördersatz wird erst im Laufe des Förderverfahrens festgestellt.

 

Nicht förderfähig sind die Planungskosten und die Kosten für die Bauüberwachung. Der Grunderwerb wäre förderfähig, allerdings nur bis zu einer Höhe des Bodenrichtwertes. Die Kosten für die Vermessung zählen zu den Grunderwerbskosten und sind demnach förderfähig.

 

Da es sich bei dem Weg um ein nicht vermessenes Grundstück handelt, wäre der Weg zuerst zu vermessen, da sonst der benötigte Grunderwerb nicht festgestellt werden kann.

 

Der Weg ist nach den anerkannten Regeln der Technik auszubauen, das bedeutet eine Mindestbreite von 5m und ein Graben / eine Mulde zur Entwässerung. Da hierdurch eine Mehrung von versiegelten Flächen entsteht, wäre auch möglich, dass Ausgleichsmaßnahmen durch die Naturschutzbehörden gefordert werden.

 

Wenn man von den aktuell nicht vermessenen Grenzen ausgeht, ist der Weg zwischen 2 und 6m breit. Bei einer Ausbaulänge von ca. 1,3 – 1,4 km wären demnach bei einer zurzeit durchschnittlichen Breite von 4m ein Grunderwerb von ca. 2.600 m² bis 2.800 m² notwendig.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister im ersten Schritt mit den Anliegern, ein Treffen organisiert. Hierbei sollen die derzeitigen Verhältnisse bezüglich der Beschaffenheit des Weges besprochen werden und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, um den Zustand des Weges zu verbessern.