Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Tektur bezieht sich nur auf den Wintergarten, dieser wird um 2,70m verlängert.

 

Der Gemeinderat hat dem ursprünglichen Bauantrag an seiner Sitzung am 25.10.2021 zugestimmt.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Tektur Neubau eines Tiny House, Vergrößerung des Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/7 Gkg. Effeltrich (Kirchenhölzer 12); BVZ 30-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.