Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 12

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

 

Geplant ist die Errichtung einer Lagerhalle als Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge, Boote oder Wohnwägen.

 

Das Grundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch im Zusammenhang bebauter Ortsteile und liegt demnach im Außenbereich.

 

Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt ist und die Erschließung gesichert ist.

 

Öffentliche Belange werden insbesondere beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Dies ist hier der Fall.

 

Demnach ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer gemeindlichen Bauvoranfrage; Bau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1435 Gkg. Effeltrich; BVZ 2-22-EF entsprechend der am 28.01.2022 eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht.

 

Ja: 1               Nein 11               Anwesend: 12

 

Beschluss:

Es sollen weitere Erläuterungen/Aufklärungen mit dem Antragssteller durchgeführt werden.

 

Ja: 12             Nein 0                 Anwesend: 12