Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist die Nutzungsänderung von einem Ein- zu einem Zweifamilienhaus verbunden mit einem Anbau und einem Dachgeschossausbau (Gauben + Kniestockerhöhung).

 

Für das Bauvorhaben ist eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Es sind genügend Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden.

 

Bis auf einen Nachbarn sind die Nachbarunterschriften vorhanden. Die von der Abweichung betroffenen Nachbarn haben unterschrieben.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Nutzungsänderung Ein- zu Zweifamilienhaus, Anbau und Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1229/2 Gkg. Effeltrich (Zur Zeile 6); BVZ 3-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.