Sitzung: 21.02.2022 GRP/090/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
In der Schulverbandssitzung Baiersdorf vom 03.02.2022 wurde über die
Finanzierung der Generalsanierung der Mittelschule gesprochen. Es standen
nachfolgende zwei Möglichkeiten zur Diskussion:
1.) Erhebung einer Investitionsumlage
Der Schulverband erhebt von den
Mitgliedsgemeinden je nach Baufortschritt Investitionsumlagen. So hat es der
Schulverband für die bisherigen Investitionen gemacht. Nach § 7 Abs. 2 der
Verbandssatzung wird diese Umlage nach dem Durchschnitt der Schülerzahlen der
letzten fünf Jahre vor dem jeweiligen Haushaltsjahr bemessen. Stichtag für die
Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 1. Oktober der jeweiligen
Vorjahre. Natürlich kann diese Umlage auch nach einem anderen neuen, noch
festzulegenden Schlüssel erfolgen. Dies müsste dann in der Verbandssatzung
eingearbeitet werden.
Die jeweilige Gemeinde muss dann sehen, ob sie
die Umlagen aus dem Vermögenshaushalt finanzieren kann oder zur Finanzierung
einen Kredit aufnehmen muss. Eine zusätzliche Verschuldung würde dann bei der
Gemeinde liegen.
2.) Finanzierung der Kosten durch
Kreditaufnahme beim Schulverband
Der Schulverband kann als Körperschaft des
öffentlichen Rechts auch selber Kredite aufnehmen. Für die Deckung der Zins-
und Tilgungsleistungen dieser Kredite muss der Schulverband dann über die Dauer
der Laufzeit des Kredites eine Kreditumlage von den beteiligten Gemeinden
erheben. Nach § 7 Abs. 3 der Verbandssatzung wird die Kreditumlage nur von den
Gemeinden erhoben, die keine Investitionsumlage zahlen wollen. Die Kreditumlage wird nach
der Zahl der am 01. Oktober des jeweiligen Vorjahres bestehenden
Verbandsschüler jedes Verbandsmitglieds bemessen, das an der Kreditumlage
teilnimmt. Diese wird ins Verhältnis zu den Schülerzahlen aller Verbandsmitglieder
gesetzt, die an der jeweiligen Kreditumlage teilnehmen.
Die Entscheidung für eine Kreditumlage ist zum
Zeitpunkt der jeweiligen Investitionsentscheidung und vor Erlass der
betreffenden Haushaltssatzung zu treffen und schriftlich durch das Verbandsmitglied
gegenüber dem Schulverband zu erklären. Sie gilt unwiderruflich für den
gesamten Finanzierungszeitraum dieser Investition.
Die Schulden liegen bei einer Kreditumlage
dann beim Schulverband selbst. Die jährlichen Kreditumlagen belasten die
Kommunen weniger stark, als die Investitionsumlagen. Aber aufgrund der langen
Laufzeiten der Kredite, ist diese Umlage dann viel länger zu zahlen, als die
Investitionsumlage, die nur für die Dauer der Sanierungsarbeiten anfällt.
Eine Beispielberechnung der Finanzierungmöglichkeiten
der geschätzten Sanierungskosten wurde vorab schon mal an alle Bürgermeister
versandt und ist dem Beschluss beigefügt.
In diesem Beispiel wurde unter Alternative 1.)
eine Kreditfinanzierung berechnet. Hier sammeln sich während der Laufzeit der
Kredite schon hohe Zinssummen an, die von allen beteiligten Gemeinden
mitzufinanzieren sind. Bei einer Kreditfinanzierung sollte auch von vornherein
geklärt werden, zu welchen Konditionen diese Kredite aufgenommen werden sollen.
So stellt sich die Frage der Laufzeit des Kredites und ob während der
Kreditlaufzeit Sondertilgungen möglich sein sollen. Dies wäre hier ja
wahrscheinlich auch sinnvoll, da die bewilligten Fördergelder der Regierung
nicht pünktlich ausgezahlt werden, sondern immer durch den Schulverband
zwischen zu finanzieren sind. Dann könnte man bei Auszahlung der Fördergelder
die Möglichkeit einer Sondertilgung in Anspruch nehmen.
In der Alternative 2.) der Beispielberechnung
wurden die Investitionsumlagen berechnet. Diese Investitionsumlagen wurden
anhand des Durchschnitts der Schülerzahlen der letzten fünf Jahre berechnet.
Diese Schülerzahlen werden jedes Jahr aktualisiert. Die Höhe der
Investitionsumlage für die einzelnen Gemeinden wird sich aber auf die Zeit der
Generalsanierung verteilen und wird nicht in einer Summe fällig. Hier kann es
schon bis ca. sechs Jahre dauern, bis die Sanierungen abgeschlossen sind, und
alle Schlussrechnungen dem Schulverband vorliegen.
Beider Rechnungen unterliegen natürlich den
Schwankungen der Schülerzahlen.
In der Schulverbandssitzung war die eindeutige
Tendenz aller Mitglieder die Finanzierung über einen Kredit über den
Schulverband.
Die Gemeinde Poxdorf würde sich bei dieser
Finanzierungsart und dem Eintreffen der Musterrechnung ca. 34.800 € sparen, im
Vergleich zur Investitionsumlage.
Außerdem wird der gemeindliche Haushalt in den
nächsten fünf bis sechs Jahren schwächer mit Kosten der Generalsanierung
belastet. In diesem Zeitraum ist es der Gemeinde Poxdorf dann möglich
ausstehende gemeindeeigenen Investition besser umzusetzen.
Bereits in dem Gemeinderatsbeschluss vom
26.11.2020 hat sich die Gemeinde Poxdorf für die Finanzierung der Maßnahme über
einen längerfristigen Kredit über den Schulverband Mittelschule Baiersdorf ausgesprochen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf beschließt, den Finanzierungsanteil der Gemeinde Poxdorf an der Generalsanierung der Mittelschule über einen Kredit bei dem Schulverband zu finanzieren.
Bei dem Kredit soll die Möglichkeit einer Sondertilgung berücksichtigt werden.
Die genauen Kreditkonditionen (Laufzeit, Sondertilgungshöhe etc.) sollen im Schulverband Baiersdorf ausgehandelt werden.
Der 1. Bürgermeister Steins informiert den Gemeinderat Poxdorf über die beschlossenen Konditionen.