Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

In der Schulverbandssitzung Baiersdorf vom 03.02.2022 wurde über die Finanzierung der Generalsanierung der Mittelschule gesprochen. Es standen nachfolgende zwei Möglichkeiten zur Diskussion:

 

1.) Erhebung einer Investitionsumlage

Der Schulverband erhebt von den Mitgliedsgemeinden je nach Baufortschritt Investitionsumlagen. So hat es der Schulverband für die bisherigen Investitionen gemacht. Nach § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung wird diese Umlage nach dem Durchschnitt der Schülerzahlen der letzten fünf Jahre vor dem jeweiligen Haushaltsjahr bemessen. Stichtag für die Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 1. Oktober der jeweiligen Vorjahre. Natürlich kann diese Umlage auch nach einem anderen neuen, noch festzulegenden Schlüssel erfolgen. Dies müsste dann in der Verbandssatzung eingearbeitet werden.

Die jeweilige Gemeinde muss dann sehen, ob sie die Umlagen aus dem Vermögenshaushalt finanzieren kann oder zur Finanzierung einen Kredit aufnehmen muss. Eine zusätzliche Verschuldung würde dann bei der Gemeinde liegen.

 

2.) Finanzierung der Kosten durch Kreditaufnahme beim Schulverband

Der Schulverband kann als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch selber Kredite aufnehmen. Für die Deckung der Zins- und Tilgungsleistungen dieser Kredite muss der Schulverband dann über die Dauer der Laufzeit des Kredites eine Kreditumlage von den beteiligten Gemeinden erheben. Nach § 7 Abs. 3 der Verbandssatzung wird die Kreditumlage nur von den Gemeinden erhoben, die keine Investitionsumlage zahlen wollen. Die Kreditumlage wird nach der Zahl der am 01. Oktober des jeweiligen Vorjahres bestehenden Verbandsschüler jedes Verbandsmitglieds bemessen, das an der Kreditumlage teilnimmt. Diese wird ins Verhältnis zu den Schülerzahlen aller Verbandsmitglieder gesetzt, die an der jeweiligen Kreditumlage teilnehmen.

Die Entscheidung für eine Kreditumlage ist zum Zeitpunkt der jeweiligen Investitionsentscheidung und vor Erlass der betreffenden Haushaltssatzung zu treffen und schriftlich durch das Verbandsmitglied gegenüber dem Schulverband zu erklären. Sie gilt unwiderruflich für den gesamten Finanzierungszeitraum dieser Investition.

Die Schulden liegen bei einer Kreditumlage dann beim Schulverband selbst. Die jährlichen Kreditumlagen belasten die Kommunen weniger stark, als die Investitionsumlagen. Aber aufgrund der langen Laufzeiten der Kredite, ist diese Umlage dann viel länger zu zahlen, als die Investitionsumlage, die nur für die Dauer der Sanierungsarbeiten anfällt.

 

 

Eine Beispielberechnung der Finanzierungmöglichkeiten der geschätzten Sanierungskosten wurde vorab schon mal an alle Bürgermeister versandt und ist dem Beschluss beigefügt.

 

 

In diesem Beispiel wurde unter Alternative 1.) eine Kreditfinanzierung berechnet. Hier sammeln sich während der Laufzeit der Kredite schon hohe Zinssummen an, die von allen beteiligten Gemeinden mitzufinanzieren sind. Bei einer Kreditfinanzierung sollte auch von vornherein geklärt werden, zu welchen Konditionen diese Kredite aufgenommen werden sollen. So stellt sich die Frage der Laufzeit des Kredites und ob während der Kreditlaufzeit Sondertilgungen möglich sein sollen. Dies wäre hier ja wahrscheinlich auch sinnvoll, da die bewilligten Fördergelder der Regierung nicht pünktlich ausgezahlt werden, sondern immer durch den Schulverband zwischen zu finanzieren sind. Dann könnte man bei Auszahlung der Fördergelder die Möglichkeit einer Sondertilgung in Anspruch nehmen.

 

In der Alternative 2.) der Beispielberechnung wurden die Investitionsumlagen berechnet. Diese Investitionsumlagen wurden anhand des Durchschnitts der Schülerzahlen der letzten fünf Jahre berechnet. Diese Schülerzahlen werden jedes Jahr aktualisiert. Die Höhe der Investitionsumlage für die einzelnen Gemeinden wird sich aber auf die Zeit der Generalsanierung verteilen und wird nicht in einer Summe fällig. Hier kann es schon bis ca. sechs Jahre dauern, bis die Sanierungen abgeschlossen sind, und alle Schlussrechnungen dem Schulverband vorliegen.

 

Beider Rechnungen unterliegen natürlich den Schwankungen der Schülerzahlen.

 

In der Schulverbandssitzung war die eindeutige Tendenz aller Mitglieder die Finanzierung über einen Kredit über den Schulverband.

 

Die Gemeinde Poxdorf würde sich bei dieser Finanzierungsart und dem Eintreffen der Musterrechnung ca. 34.800 € sparen, im Vergleich zur Investitionsumlage.

 

Außerdem wird der gemeindliche Haushalt in den nächsten fünf bis sechs Jahren schwächer mit Kosten der Generalsanierung belastet. In diesem Zeitraum ist es der Gemeinde Poxdorf dann möglich ausstehende gemeindeeigenen Investition besser umzusetzen.

 

Bereits in dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.2020 hat sich die Gemeinde Poxdorf für die Finanzierung der Maßnahme über einen längerfristigen Kredit über den Schulverband Mittelschule Baiersdorf ausgesprochen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf beschließt, den Finanzierungsanteil der Gemeinde Poxdorf an der Generalsanierung der Mittelschule über einen Kredit bei dem Schulverband zu finanzieren.

 

Bei dem Kredit soll die Möglichkeit einer Sondertilgung berücksichtigt werden.

 

Die genauen Kreditkonditionen (Laufzeit, Sondertilgungshöhe etc.) sollen im Schulverband Baiersdorf ausgehandelt werden.

 

Der 1. Bürgermeister Steins informiert den Gemeinderat Poxdorf über die beschlossenen Konditionen.