Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Bei der Verwaltung ging ein Antrag von Anliegern aus der Hauptstraße ein. Die Anwohner Hans-Josef Werner und Andreas Mölkner, Hauptstraße 6 und 8, Effeltrich, beantragen aufgrund der Auswirkungen von Starkregenereignissen auf ihr Grundstück, dass die Kanalisation im Bereich derer Grundstücke so entlastet werden soll, dass kein Wasser mehr auf deren Anliegergrundstücke läuft.

 

Der Antrag liegt vollständig dem Beschlussvorschlag bei.

 

Ein ähnlicher Antrag wurde bereits in der Vergangenheit gestellt. Oberflächenhochwasser können aber nicht durch Anträge bei der Gemeinde reduziert werden. Die Situation in der Hauptstraße hat sich seit der Straßensanierung geändert. Es wurden aber auch keine Erhebungen über den Zustand vorher und nachher gemacht. Es gab bereits Termine mit dem Straßenbauamt. Das Straßenbauamt weist auch hier etwaige Ausbaufehler von sich. Die Lage der Straße wurde nicht geändert, sie ist nur jetzt wieder gerade, weshalb sich Fließgeschwindigkeiten geändert haben können und sich dies zum Nachteil für die Anlieger auswirkt. Ebenso, so Aussage des Staatlichen Bauamts, haben sich die Regenereignisse vermehrt. Zu all diesen Sachverhalten kann die Gemeinde keine Aussagen treffen, da hierüber seitens der Gemeinde keine Erhebungen bestehen.

 

a)    Der Gehweg vor dem Haus der Anlieger ist durch die Baumaßnahmen (Wasserleitung, Straßensanierung) und das Alter in einem nicht mehr ganz so guten Zustand. Die Überlegung der Verwaltung mit dem Bürgermeister war, diesen Gehweg zu öffnen und dort eine zusätzliche Abwasserleitung zu installieren. In diesem Zusammenhang dann Drain-Rinnen, vor den Grundstückseinfahrten einzubauen, die zusätzlich für eine Ableitung des aufkommenden Wassers sorgen sollen. Dies könnte ein Lösungsansatz sein, welcher aber gegenwärtig noch nicht von entsprechenden fachlichen Erhebungen gestützt wird.

 

b)    Die Verwaltung nimmt gerade wegen der Simulationen des Starkregenereignisses Kontakt mit Ingenieurbüros auf. (siehe Beschluss GR-Sitzung 11.10.21 und 08.11.21) Es soll das Starkregenereignis simuliert werden und die Hauptereignisplätze lokalisiert werden. Dazu sollen Abhilfemaßnahmen definiert werden. Die Kämmerei wurde beauftragt nach Fördermöglichkeiten zu suchen. Die Rückfrage der Abtlg. Bau bei der Kämmerei ergab, dass es für solche Untersuchungen keine Förderungen gibt. Bis jetzt antwortete ein Ingenieurbüro und will der Gemeinde ein Angebot unterbreiten. Viele Einzelfälle und Einzelmaßnahmen bzgl. Wasserereignissen in Effeltrich, sind zur Zeit in der Diskussion. Unter anderem die Dimension des Mischwasserkanals im oberen Bereich der Bergstraße, der Eintrag von Oberflächenwasser vom Außenbereich (Hetzleser Berg) über die Bergstraße in den vorbezeichneten Kanal, die Maßnahme Weidenweg mit Ausuferungsfläche (Umsetzung des Wasserrechtbescheids aus 2011 mit Umbau der Kanalisation im Weidenweg), Hauptstraße bei den Antragsstellern, Schubertstraße, Mozartring und Dr.-Rühl-Straße. Hier ist eine Gesamtbetrachtung notwendig, um so eine Abhilfe für die vorgenannten Einzelfälle und somit eine Gesamtlösung zu finden.

 

Der Gemeinderat Effeltrich sollte darüber beraten, ob die beantragte Einzelmaßnahme ohne vorher eingeholtem Fachkonzept (Baumaßnahme am Gehweg, siehe oben a)) umgesetzt werden soll, oder ob die Gesamtbetrachtung mit Maßnahmenpaket, die dann hoffentlich alle Brennpunkte erfasst, durch ein entspr. Ingenieurbüro (siehe oben b)) abgewartet werden soll.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt wie unter b) beschrieben:

-       Suche nach einem Ingenieurbüro für die Aufgabenstellung Oberflächenhochwasser

-       Beauftragung

-       Konzeptionierung der Maßnahmen

-       Umsetzung der Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung aller beantragten Brennpunkte im Dorfgebiet, nach dem der Gemeinderat Kenntnis von der Konzeptionierung des Ingenieurbüros genommen hat und wenn der Gemeinderat mit der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden ist.