Sitzung: 28.03.2022 GRP/091/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1
Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag zur Kenntnis.
Das
geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“
und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die
Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
eingehalten sind.
Nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt
bis zu 75 m³, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben
stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des
Bebauungsplanes entgegen.
Folgende
Befreiung ist für die Umsetzung des Bauvorhabens notwendig:
-
Baufenster
Die
benötigte Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.
Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar
sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der
nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die
Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf
zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung des Baufensters des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ wie beantragt. Der Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 869/4 Gkg. Poxdorf (Birkenstraße 25); BVZ 3-22-PO wird zugestimmt.