Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.

Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen. Für die Errichtung eines 2m höhen Zaunes zur Hauptstraße ist folgende Befreiung notwendig:

-       Zaunart (Nur Holzzäune zugelassen)

-       Zaunhöhe max. 1 m

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3m verfahrensfrei zulässig.

Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen. Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung ist folgende Befreiung notwendig:

-       Baufenster

 

Die benötigten Befreiungen wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen des Baufensters, der Zaunart und der Zaunhöhe des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher“ wie beantragt. Der Errichtung eines Zaunes und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/8 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 12); BVZ 4-22-PO wird zugestimmt.