Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Anwesend: 7


Beschluss:

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt

die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

wird im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.554.500 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 912.000 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Verwaltungs- und Investitionsumlage

 

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 949.200 € festgesetzt.

 

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 4.086 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 232,3054 € festgesetzt.

 

2.    Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

3.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für den Bauhofneubau wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 650.000 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 4.086 Einwohner festgesetzt. Die Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird je Einwohner auf 159,0798 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 259.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.