Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis.

 

Konkret geht es in der Bauvoranfrage eher darum, die Bebaubarkeit des Grundstückes festzustellen, als um ein konkretes Bauvorhaben.

 

Folgende Fragen werden in der Bauvoranfrage gestellt:

a)    Ist eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mögilch

b)    Ist eine Bebauung mit einem Wochenend-/Ferienhaus möglich

c)    Ist eine Bebauung mit einem Stellplatz für Wohnwagen möglich

d)    Ist eine Fertiggaragen-Anlage möglich

e)    Welche Form der Bebauung halten Sie für möglich?

 

Allgemein:

Bei dem Grundstück ist nicht 100 % klar, ob es sich noch im Innenbereich befindet, oder im Außenbereich.

Es ist weder im Bebauungsplan Gaiganz Ost (Nördliche des Grundstückes) noch von der Einbeziehungssatzung Ermreuser Straße (Südlich des Grundstückes) umfasst, liegt jedoch genau zwischen den zwei Bebauungsplänen, sodass man beide Meinungen vertreten kann. Nach Meinung der Verwaltung würde es jedoch eher dem Innenbereich zugeordnet werden. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.

Bezüglich des Grundstück gibt es folgende Bedenken seitens der Verwaltung:

Sollte eine ähnliche Grenzbebauung (Sandsteine oder Zäune) wie bei dem südlichen Grundstück in der Ermreuser Straße auf dem Grundstück gebaut werden, kommen größere Landmaschinen nicht mehr den dort vorhandenen Feldweg entlang.

 

Zu A)

Eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Innenbereich stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da noch keine genauen Planungen vorhanden sind, kann zu einer Zulässigkeit keine Angabe gemacht werden.

 

Zu B)

Eine Bebauung mit einem Wochenend-/Ferienhaus im Innenbereich stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da noch keine genauen Planungen vorhanden sind, kann zu einer Zulässigkeit keine Angabe gemacht werden.

 

Zu C)

Eine Bebauung mit einem Stellplatz für Wohnwagen im Innenbereich stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da noch keine genauen Planungen vorhanden sind, kann zu einer Zulässigkeit keine Angabe gemacht werden.

 

Zu D)

Eine Bebauung mit einer Fertig-Garagenanlage im Innenbereich stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da noch keine genauen Planungen vorhanden sind, kann zu einer Zulässigkeit keine Angabe gemacht werden.

 

Zu E)

Dies ist nicht Aufgabe der Gemeinde.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich hält das Grundstück grundsätzlich für bebaubar. Zur Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben kann keine Angabe gemacht werden, da hierfür genauere Pläne notwendig sind, wobei die Errichtung eines Einfamilienhauses bzw. eines Wochenend-/Ferienhauses favorisiert wird.