Sitzung: 11.04.2022 GRE/109/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Frau
Irmgard Ginzel stellt dem Gemeinderat folgendes Projekt vor:
In
Kunreuth wurde der Verein „hier lässt sich’s leben e.V.“ gegründet, wobei eine
enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kunreuth erfolgt.
Gegenstand
der Vereinstätigkeit ist es, als Träger Betreuungsgruppen für Seniorinnen,
Senioren und hilfebedürftige Gemeindemitglieder einzurichten und zu betreiben
sowie diesen Personengruppen vor allem auch durch Betreuung in deren eigenen
Haushalt unterstützende Hilfe zu leisten, sodass deren Selbstständigkeit trotz
Einschränkungen bewahrt und der Verbleib im eigenen Zuhause so lange wie
möglich erhalten werden kann.
Ziel
ist es, als Ergänzung zu Tagespflegeeinrichtungen durch die Erbringung von
Betreuungsleistungen die Angehörigen zu entlasten, wobei die Betreuung und
nicht Pflegeleistung im Vordergrund steht.
Die
Betreuung wird durch sogenannte Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter
erbracht.
Dies
sind Ehrenamtliche, die für ihren Einsatz zehn Euro pro Stunde erhalten bzw.
eine Ehrenamtspauschale steuerlich geltend machen können.
Für
die Tätigkeit in Kunreuth wurden bereits 19 Alltagsbegleiterinnen und
Alltagsbegleiter gefunden.
Die
Betreuungsgruppen sollen je zwei Gruppen in Kunreuth und Igensdorf umfassen
(1-2 Mal wöchentlich, jeweils eine Frühgruppe und eine Spätgruppe von jeweils
ca. 4 Stunden Dauer), wobei eine Gruppe 6-8 Teilnehmer umfassen würde.
Es
hat sich herausgestellt, dass die Nachfrage gegenwärtig hauptsächlich die
Betreuung im eigenen Haushalt betrifft, so dass diese vorrangig bearbeitet wird
und die Betreuungsgruppen daher zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden.
Zunächst
ist es daher so, dass Hilfsbedürftige ausschließlich zu Hause aufgesucht und
dort betreut werden.
Hinsichtlich
der Betreuungsgruppen sind auch Ganztagesangebote denkbar, wenn hierfür Bedarf
besteht.
Während
der Gruppenzeiten soll auch ein Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen angeboten
werden.
Vom
Verein wird zudem eine Pflegefachkraft angestellt, diese wird während der
Gruppenzeiten anwesend sein.
Frau
Ginzel wird ebenfalls beim Verein angestellt werden, sie ist im Bereich Aufbau
des Vereins und als Urlaubsvertretung der Pflegefachkraft tätig.
Hier
wird stufenweise eine Zusammenarbeit mit diversen Netzwerkpartnern (z.B.
Bäckereien, Gaststätten) aufgebaut.
Zudem
ist ein monatlicher Gesprächskreis für pflegende Angehörige geplant.
Für
vier Stunden Betreuungsleistung in einer Betreuungsgruppe werden Angehörige
35,00 Euro – 45,00 Euro zahlen, wobei der Verein (soweit möglich) eine
Abrechnung mit der Pflegeversicherung vornehmen wird.
Die
Betreuungsleistungen im eigenen Haushalt wird der Verein in Höhe von 18,00 Euro
je Stunde über die Pflegeversicherung, dort über den Entlastungsbetrag Pflege
oder über die Verhinderungspflege, abrechnen.
Eine
weitere Finanzierung der Tätigkeit der Ehrenamtlichen erfolgt durch Zahlung von
-
1,00
Euro seitens der Gemeinde
-
2,00
Euro seitens des Landesamts für Pflege
-
4,00
Euro seitens der Pflegeversicherung
je
aufgewandter Ehrenamtsstunde.
Die
Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter erhalten eine für diese kostenfreie
Schulung, die aus drei Modulen (5 Samstage von 9:00 – 17:00 Uhr) besteht.
Hier
ist vom Gemeinderat zu entscheiden, ob man sich als Gemeinde Effeltrich dem
o.g. Projekt anschließen sollte, wobei die rechtliche Ausgestaltung hierzu
(Eintritt in den Verein? Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) oder
Genossenschaft durch die beteiligten Kommunen?) noch offen ist.
Als
Gruppenraum kämen in Effeltrich wohl vor allem der Pfarrsaal oder
Räumlichkeiten im Sportheim in Betracht.
Es
müsste in der Gemeinde aktiv für die Gewinnung von Alltagsbegleiterinnen und
Alltagsbegleitern geworben werden.
Zur
weiteren Information wird auf den anliegenden Flyer des Vereins verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, sich als Gemeinde Effeltrich dem o.g. Projekt anzuschließen. Die rechtliche Ausgestaltung (z. B. Eintritt in den Verein und Gründung eines Fördervereins oder Abstellung eines Beirats) sowie die „Unterstützung“ (in Form von wieviel Stunden sollen jährlich bezuschusst werden) müssen noch geklärt werden.