Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Frau Irmgard Ginzel stellt dem Gemeinderat folgendes Projekt vor:

In Kunreuth wurde der Verein „hier lässt sich’s leben e.V.“ gegründet, wobei eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kunreuth erfolgt.

Gegenstand der Vereinstätigkeit ist es, als Träger Betreuungsgruppen für Seniorinnen, Senioren und hilfebedürftige Gemeindemitglieder einzurichten und zu betreiben sowie diesen Personengruppen vor allem auch durch Betreuung in deren eigenen Haushalt unterstützende Hilfe zu leisten, sodass deren Selbstständigkeit trotz Einschränkungen bewahrt und der Verbleib im eigenen Zuhause so lange wie möglich erhalten werden kann.

Ziel ist es, als Ergänzung zu Tagespflegeeinrichtungen durch die Erbringung von Betreuungsleistungen die Angehörigen zu entlasten, wobei die Betreuung und nicht Pflegeleistung im Vordergrund steht.

Die Betreuung wird durch sogenannte Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter erbracht.

Dies sind Ehrenamtliche, die für ihren Einsatz zehn Euro pro Stunde erhalten bzw. eine Ehrenamtspauschale steuerlich geltend machen können.

Für die Tätigkeit in Kunreuth wurden bereits 19 Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter gefunden.

Die Betreuungsgruppen sollen je zwei Gruppen in Kunreuth und Igensdorf umfassen (1-2 Mal wöchentlich, jeweils eine Frühgruppe und eine Spätgruppe von jeweils ca. 4 Stunden Dauer), wobei eine Gruppe 6-8 Teilnehmer umfassen würde.

Es hat sich herausgestellt, dass die Nachfrage gegenwärtig hauptsächlich die Betreuung im eigenen Haushalt betrifft, so dass diese vorrangig bearbeitet wird und die Betreuungsgruppen daher zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden.

Zunächst ist es daher so, dass Hilfsbedürftige ausschließlich zu Hause aufgesucht und dort betreut werden.

Hinsichtlich der Betreuungsgruppen sind auch Ganztagesangebote denkbar, wenn hierfür Bedarf besteht.

Während der Gruppenzeiten soll auch ein Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen angeboten werden.

Vom Verein wird zudem eine Pflegefachkraft angestellt, diese wird während der Gruppenzeiten anwesend sein.

Frau Ginzel wird ebenfalls beim Verein angestellt werden, sie ist im Bereich Aufbau des Vereins und als Urlaubsvertretung der Pflegefachkraft tätig.

Hier wird stufenweise eine Zusammenarbeit mit diversen Netzwerkpartnern (z.B. Bäckereien, Gaststätten) aufgebaut.

Zudem ist ein monatlicher Gesprächskreis für pflegende Angehörige geplant.

Für vier Stunden Betreuungsleistung in einer Betreuungsgruppe werden Angehörige 35,00 Euro – 45,00 Euro zahlen, wobei der Verein (soweit möglich) eine Abrechnung mit der Pflegeversicherung vornehmen wird.

Die Betreuungsleistungen im eigenen Haushalt wird der Verein in Höhe von 18,00 Euro je Stunde über die Pflegeversicherung, dort über den Entlastungsbetrag Pflege oder über die Verhinderungspflege, abrechnen.

Eine weitere Finanzierung der Tätigkeit der Ehrenamtlichen erfolgt durch Zahlung von

-          1,00 Euro seitens der Gemeinde

-          2,00 Euro seitens des Landesamts für Pflege

-          4,00 Euro seitens der Pflegeversicherung

je aufgewandter Ehrenamtsstunde.

Die Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter erhalten eine für diese kostenfreie Schulung, die aus drei Modulen (5 Samstage von 9:00 – 17:00 Uhr) besteht.

Hier ist vom Gemeinderat zu entscheiden, ob man sich als Gemeinde Effeltrich dem o.g. Projekt anschließen sollte, wobei die rechtliche Ausgestaltung hierzu (Eintritt in den Verein? Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) oder Genossenschaft durch die beteiligten Kommunen?) noch offen ist.

Als Gruppenraum kämen in Effeltrich wohl vor allem der Pfarrsaal oder Räumlichkeiten im Sportheim in Betracht.

Es müsste in der Gemeinde aktiv für die Gewinnung von Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern geworben werden.

Zur weiteren Information wird auf den anliegenden Flyer des Vereins verwiesen.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, sich als Gemeinde Effeltrich dem o.g. Projekt anzuschließen. Die rechtliche Ausgestaltung (z. B. Eintritt in den Verein und Gründung eines Fördervereins oder Abstellung eines Beirats) sowie die „Unterstützung“ (in Form von wieviel Stunden sollen jährlich bezuschusst werden)  müssen noch geklärt werden.