Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

 

Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält und die Erschließung gesichert ist.

 

Bei dem Antrag handelt es sich um eine Tektur zum Bauvorhaben BVZ 3-10-PO, welchem der Gemeinderat einstimmig zugestimmt hat.

 

Folgende Punkte sind abweichend zum ursprünglichen Bauantrag:

-       Ausbau des Spitzbodens

-       Balkon im Dachgeschoss ist nun ein Wintergarten

 

Für das Vorhaben ist eine Befreiung der Baugrenze notwendig.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Baugrenze zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Dachgeschossausbau, Errichtung eines Wintergartens auf best. Balkon und Dachterrasse auf best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 903/7 Gkg. Poxdorf (Schulstraße 12); BVZ 5-22-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.