Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13


Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Poxdorf folgende

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Poxdorf für das Haushaltsjahr 2022

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.298.750 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit              2.356.000 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 501.500 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                  420 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                            420 v. H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                              400 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 549.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.