Nachtrag: 27.04.2022 Nummer 1

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Gemeinde Poxdorf hat die Mittagsbetreuung vor ca. 1 Jahr auf neue Beine gestellt.

Die Beschäftigten sind über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (nicht nach TVöd) bezahlt worden. So konnten auch die günstigen Gebühren eingeführt werden.

 

Die Gemeinde Poxdorf ist aber verpflichtet, nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu bezahlen. Dadurch, dass die Beschäftigten im Schnitt 9 bis 10 Arbeitsstunden leisten, ist eine Bezahlung ab 01.09.2022 „voll“ im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nicht mehr möglich.

Laut Tarifvertrag sind die Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig sowie zusatzversorgungspflichtig und beinhalten ein 13. Monatsgehalt sowie 30 Tage Urlaub. Von der Verwaltung wurden auch noch durchschnittliche Wagniskosten sowie die leistungsorientierte Bezahlung berücksichtigt.

 

Die Beschäftigten wären aber, im Gegensatz zu vorher, nicht geringfügig Beschäftigte, sondern mit allen Leistungen des öffentlichen Dienstes bei der Gemeinde angestellt.

Die Stunden sind mit maximal 10 Wochenarbeitsstunden berücksichtigt. Hier sollen Flex Verträge mit 8 bis 12 (ähnlich wie bei der Kindertageseinrichtung) gemacht werden, um bei einem geringeren Bedarf die Stunden nochmal anpassen zu können.

 

In diesem Zug hat der Vorsitzende alle Kosten von diesem ersten Jahr näher betrachtet.

Die laufenden Kosten einschließlich der „neuen“ Bezahlung belaufen sich auf:

 

Gesamtkosten Gemeinde Poxdorf für Mittagsbetreuung Poxdorf

Tätigkeit

Gesamt

 

0,00

Personal Mittagsbetreuung

89.082,51

Kosten der EDV  anteilig

323,06 €

Haushalt

35,85 €

Personal

137,06 €

Kassentätigkeit

1.050,05 €

Sitzungsdienst

89,82 €

Raumkosten-Verbrauch

2.236,36 €

 

 

Gesamt:

92.954,72 €

 

Die Ermittlung der Kosten für die Mittagsbetreuung wurde dem Gemeinderat ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Würde hier ein ca. monatlicher kostendeckender Betrag errechnet werden, sähe das wie folgt aus:

 

Bei einer Zuwendung (Einnahme der Gemeinde als Zuschuss vom Freistaat Bayern) von ca. 20.000,-- € (konservativ/jährlich) und Gesamtkosten von ca. 92.954,-- € ergäbe sich folgender kostendeckende Betrag.

 

92.954,-- €./. 20.000,-- € = 72.954,-- €

72.954,-- € geteilt durch die 62 Kinder= 1.176,68 € pro Kind geteilt durch 11 Monate = 106,97 €/Monat.

Buchungszeiten wurden noch nicht berücksichtigt, da man natürlich bei diesem Betrag überhaupt nicht weiß, ob die Eltern buchen würden und wie viel.

 

Die Berechnung wurde extrem konservativ gemacht.  

Um Kostendeckung zu erzielen, müsste bei Zugrunde Lage der vorgenannten Prämissen folglich der Betrag von 106,97 €/Monat beschlossen werden. 

Die größten Kosten spiegeln sich in den Personalkosten wieder. Der Bedarf an Stunden wurde von der Mittagsbetreuung ermittelt.

 

Die Verwaltung hat nunmehr im Landkreis, die Kosten vergleichbarer Mittagsbetreuungen eingeholt. Die Liste liegt dem Gemeinderat ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Entscheidung vor. 

 

Die Verwaltung hat nun, zusammen mit dem Bürgermeister einen Mittelweg, ähnlich wie bei den Gebühren der Kindertageseinrichtung, ausgearbeitet.

 

Der Vorsitzende erläutert hier die Einnahmen, die Zuwendungen und das resultierende Defizit daraus. Auch hier liegen die Daten dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem vor.

 

Er schlägt vor, die unten angeführten Gebühren einzuführen.

 

Die neuen Gebühren wären wie folgt:

 

Einnahmen wie Schuljahr 2021 2022  Neue Beiträge

bisherige Beiträge

Bis 14.00 Uhr

39

40,00 €

17.160,00

28,00 €

Klasse 4 bis 14.00 Uhr

6

40,00 €

2.640,00

20.00 €

Bis 15.30 Uhr

17

65,00 €

12.155,00 €

55,00 €

Anzahl Schüler Einnahmen

62

 

31.955,00

 

(angenommen aber hier wenn Buchungen identisch mit dem Schuljahr 2021/2022 wären).

 

Für die Ferienbetreuung wird ein Beitrag von 15,-- € pro Betreuungstag verlangt.

 

Insgesamt würde der Gemeinde aber ein Defizit in Höhe von grob jährlich 35.307,-- € entstehen.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem zu.

·         Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr: 40 €

·         Verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr: 65 €

·         Ferienbetreuung 15 € pro Tag