Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Anwesend: 13

Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungsladung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Vertiefende Fragen wurden von dem Geschäftsstellenleiter Herrn Kühlwein, beantwortet.


Beschluss:

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Effeltrich folgende

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Effeltrich für das Haushaltsjahr 2022

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                5.044.500 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                      4.386.400 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                       420 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                420 v. H.

2.    Gewerbesteuer                                                                                                  380 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 840.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.