Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Mühlbachwiesen“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu behandeln.

Nach den bereitgestellten Unterlagen werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

Allerdings liegt der Bauvoranfrage kein Schallschutzgutachten bei, dieses ist nach dem Bebauungsplan für jeden Bauantrag erforderlich. Hier ist entsprechend eine Befreiung notwendig, diese Befreiung wurde für die bestehenden Bauten bereits erteilt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stellt das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1404 Gkg. Effeltrich (Poxdorfer Weg); BVZ 8-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht. Die Befreiung hinsichtlich der Notwendigkeit eines Schallschutzgutachtens wird erteilt.