Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 2

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Erd- und Obergeschoss sowie einer Doppelgarage.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Bezüglich der Kanalisation ist folgendes zu beachten:

Das Grundstück Fl.Nr. 51/3 Gkg. Effeltrich hat bereits einen Anschluss an die Kanalisation, sollte ein zweiter Anschluss benötigt werden, ist dieser durch den Bauherren selbst durch eine anerkannte Fachfirma herzustellen und zu bezahlen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 51/3 Gkg. Effeltrich (Veit-Stoß-Weg 1); BVZ 9-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.