Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, demnach ist das Bauvorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient sowie nur einem untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Geplant ist der Neubau einer landwirtschaftlichen Halle. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, die ausreichende Erschließung ist gesichert.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1195 Gkg. Poxdorf; BVZ 8-22-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.