Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist der Anbau eines Wintergartens. Der Gemeinderat hat bereits eine Voranfrage zu diesem Vorhaben behandelt und einstimmig zugestimmt.

 

Die in der Bauvoranfrage vorhandene Erweiterung der Terrassenüberdachung ist nun nicht mehr vorhanden, anstelle dessen wird der Wintergarten auf diese Fläche erweitert.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1244/10 Gkg. Effeltrich (Kirchenhölzer 4); BVZ 11-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.