Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist die Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum. Im Erdgeschoss gibt es nur kleine Veränderungen, wie z. B. der Einzug von Wänden.

Die Scheune (bisher 1+D) wird auf drei Vollgeschosse aufgestockt, das Dach ist als Flachdach mit einer 5 Grad Dachneigung geplant.

 

Gebäude mit ähnlicher Höhe sind bereits in der Umgebung vorhanden.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Bezüglich der Brandschutzvorschriften sind Abweichungen beantragt, die Entscheidung hierüber trifft das Landratsamt Forchheim.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 Gkg. Poxdorf (Baiersdorfer Straße 4/4a); BVZ 10-22-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.