Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Irrlenwiesen“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

Der Antragssteller möchte einen Holzschuppen mit Unterstand an der nordöstlichen Grundstücksgrenze errichten 1,99m x 3,95m x 2,11m (Länge x Breite x Höhe).

 

Folgende Befreiungen sind für die Umsetzung des Vorhabens notwendig:

-       Baugrenze

-       Dachform (Pultdach)

 

Beide Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

 

Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. (Bei zwei Grundstücken hat nur einer der zwei Eigentümer unterschrieben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan „Irrlenwiesen“ wie beantragt hinsichtlich der Baugrenze und Dachform. Der Errichtung eines Holzschuppens mit Unterstand auf dem Grundstück Fl.Nr. 1058 Gkg. Poxdorf (Ginsterweg 4); BVZ 12-22-PO wird entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen zugestimmt.