Sitzung: 12.09.2022 GRE/113/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Die Gemeinde Effeltrich besitzt Grundstücke, welche zur
Jagdgenossenschaft Effeltrich gehören und bewirtschaftet werden.
Einmal im Jahr wird für die Nutzung durch die Jagdgenossenschaft ein
Jagdschilling ausbezahlt. Dieser ist persönlich bei der Versammlung abzuholen,
die in der Regel am Wochenende stattfindet. Der Termin wird im örtlichen
Mitteilungsblatt veröffentlicht.
In der Vergangenheit hat dies der ehemalige Bürgermeister Schmidt für
die Gemeinde Effeltrich als offizieller Vertreter erledigt. Seit 2019 wurde der
Jagdschilling nicht mehr durch die Gemeinde abgeholt.
Deswegen ist in der Gemeindekasse zwischenzeitlich eine offene Forderung
in Höhe von 60,88 € vorhanden. (Rechnungsprüfung 2019/2020)
Die Rechnungsprüfung hat deswegen angeregt eine grundsätzliche Regelung für
den Jagdschilling im Gemeinderat zu finden.
Hierbei ist zu beachten, dass durch die Pflicht der persönlichen
Abholung grundsätzlich der 1. Bürgermeister Lepper als Vertreter der Gemeinde
das Geld abholen muss. Bei nicht Teilnahme wäre eine Bevollmächtigung
notwendig.
Die Jagdgenossenschaft verwendet nicht abgeholten Geldbeträge für die
Unterhaltung der benutzen Wege, Waldgebiete und Gräben. Hierdurch unterhaltene
Flächen sind anschließend auch nicht mehr separat durch die Gemeinde Effeltrich
zu betreuen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Jagdschilling der abgerechneten Jahre (2019-2022) bei der Jagdgenossenschaft Effeltrich zu belassen.
Der Jagdschilling soll ab dem nächsten Jahr 2023 weiterhin bei der Jagdgenossenschaft Effeltrich bleiben.