Sitzung: 12.09.2022 GRE/113/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das
Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Geplant ist die Nutzungsänderung von einem Ein- zu einem
Zweifamilienhaus verbunden mit einem Anbau und einem Dachgeschossausbau
(Gauben), sowie der Errichtung eines Carports.
Das
Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Es
sind genügend Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig, ein Nachbar hat die
Unterschrift verweigert.
Einem ähnlichen Umbau direkt an das Grundstück angrenzend wurde bereits vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14.02.2022 zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau und Erweiterung Ein- zu Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl:Nr. 1229/1 Gkg. Effeltrich (Holzleite 19a); BVZ 13-22-EF entsprechend der am 24.08.2022 eingereichten Planungsunterlagen.