Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist die Dachstuhlerneuerung einer Scheune, sowie die Reduzierung der Firsthöhe und einer geringeren Dachneigung.

 

Das Vorhaben ist mittlerweile weitgehend abgeschlossen, wurde jedoch vorab bereits mit dem Landratsamt Forchheim abgesprochen.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Zwar wurde auf dem Bauantragsformular unterschrieben, nicht jedoch auf den Bauplänen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Dachstuhlerneuerung einer Scheune. Reduzierung der Firsthöhe, geringere Dachneigung auf dem Grundstück Fl.Nr. 157/1 Gkg. Effeltrich (Lindenstraße 5); BVZ 12-22-EF entsprechend der am 19.08.2022 eingereichten Planungsunterlagen.