Sitzung: 26.09.2022 GRP/096/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 1
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Folgende Änderungen sind in der Tektur enthalten:
Garagen / Stellplätze / Carports
Vorher: 6 Einzel- und 2 Doppelgaragen, Carport mit 6 Stellplätzen sowie 20 Stellplätze
Jetzt: 16 Einzelgaragen und 1 Doppelgarage, kein Carport sowie 18 Stellplätze
An der Gesamtzahl der Stellplätze ändert sich hierdurch nichts.
Durch die Änderung der Garagen ergibt sich eine Abstandsflächenübernahme zum Grundstück Fl.Nr. 818/3 Gkg. Poxdorf
Die GRZ wurde neu berechnet.
Die Abstandsflächen wurden aufgrund einer Gesetzesänderung neu berechnet
Der Teilabbruch der bestehenden Werkhalle musste aus statischen Gründen anders als ursprünglich geplant durchgeführt werden, hierdurch gibt es eine Änderung bezüglich der Zufahrt.
Für den Abbruch wird nun eine Abweichung benötigt.
Die Grundrisse wurden geringfügig verändert.
Folgende Befreiungen werden benötigt:
Überschreitung der Baugrenze
Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse
Befreiung der Dachform
Diese Befreiungen wurden im ursprünglichen Plan bereits erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform und der Geschossigkeit zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau einer Wohnanlage mit 18 Wohnungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 818 und 818/1 jeweils Gkg. Poxdorf (Schulstraße 3); BVZ 12-21-PO Tektur entsprechend den eingereichten Planungsunterlagen.