Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt weder im Zusammenhang bebauter Ortsteile, noch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Die Privilegierung wird durch das Landratsamt Forchheim geprüft.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt das Planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Anbau eines Laufhofs mit überdachten Liegeboxen auf dem Grundstück FlNr. 1366 Gkg. Poxdorf; BVZ 13-17-PO entsprechend den eingereichten Planungsunterlagen.