Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

a) Information zur Begehung der Außenanlage der alten Kita Poxdorf

 

 

b) Sanierung des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

vorübergehende Unterbringung der Verwaltung im alten Kindergarten der   Gemeinde Poxdorf

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich in Effeltrich im Laufe des Jahres 2023 saniert wird.

Hier ist es erforderlich, dass die Verwaltung in der Zwischenzeit den Betrieb des Rathauses woanders aufrechterhalten muss.

Hierfür könnte der alte Kindergarten der Gemeinde Poxdorf als Zwischennutzung vorübergehend zur Verfügung gestellt werden (Dauer ca. 6 bis 12 Monate).

Der Gemeinderat der Gemeinde Poxdorf stimmt unter den Voraussetzungen zu, dass alle Nebenkosten (Wasser, Strom, Kanal, Müll, Telefon, Unterhalt, Reinigung) sowie Umbau Kosten (sanitäre Anlagen, provisorische Parkplatzsituation hinter der Schule) von der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich übernommen werden. Auf eine monatliche Miete soll verzichtet werden.

Beide Vertragsteile (Gemeinde Effeltrich und Gemeinde Poxdorf) sind berechtigt, von den schuldrechtlichen Vereinbarungen des notariellen Vertrages vom 04.03.2022 zurückzutreten, wenn die geplanten Umbaumaßnahmen nicht bis spätestens 31.12.2023 vollständig fertig gestellt sind. Voraussichtlich werden die geplanten Umbaumaßnahmen erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig fertig gestellt.

Der Gemeinderat Poxdorf stimmt zu, dass bei einer eventuellen Bauzeitenverlängerung über den 31.12.2023 hinaus, der Vollzug des geschlossen notariellen Vertrages vom 04.03.2022 sowie des geschlossenen Büroraummietvertrages vom 07.12.2021 darüber hinaus (Bauzeit) verlängert wird.

Der von der Gemeinde Effeltrich an die Gemeinde Poxdorf zu zahlende Kaufpreis in Höhe von 106.580,00 € ist demnach dann auch erst vierzehn Tage nach Fertigstellung des Gesamtumbaus zur Zahlung fällig.

 

Der Gemeinderat Poxdorf stimmt dem zu.

 

Anwesend: 12                         Ja:  6                                       Nein: 6

 

Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.