Sitzung: 17.10.2022 GRE/114/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das geplante Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist
nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist.
Geplant ist die Errichtung von zwei Balkonen an der Ostseite (Richtung Hauptstraße).
Das
Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neuerrichtung von zwei Balkonen; auf dem Grundstück Fl.Nr. 131 Gkg. Effeltrich (Erlanger Straße 2); BVZ 13-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.