Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich, demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Eine ausreichende Erschließung ist gesichert.

 

Die Privilegierung wird vom Amt für Landwirtschaft geprüft.

 

Die Löschwasserversorgung kann von der Gemeinde Effeltrich nicht sichergestellt werden, diese ist selbst nachzuweisen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Anbau eines Laufhofs mit Außenfuttertisch & Außenliegerboxen auf den Grundstücken Fl.Nr. 721, 722, 723, 724 und 725 jeweils Gkg. Effeltrich; BVZ 14-22-EF entsprechend der am 20.09.2022 eingereichten Planungsunterlagen.