Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Effeltrich Nordost (Sandäcker)“, demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-       Baufenster

-       Dachform der überbauten Doppelgarage

 

Das Baufenster wird in Richtung Osten um ca. 3m Überschritten.

Als Dachform ist ein Satteldach vorgegeben, der Überbau an der Garage hat ein Flachdach, das Hauptgebäude selbst hat ein Satteldach. Bei dem Überbau der Garage sind zwei Kinderzimmer untergebracht.

 

Befreiungen des Baufensters wurden bereits erteilt.

Da der Garagenüberbau nur einen untergeordneten Teil darstellt, kann eine Befreiung städtebaulich vertreten werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit überbauter Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 51 Gkg. Effeltrich (Nähe Veit-Stoß-Weg); BVZ 15-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.